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Betriebsanweisung Tätigkeiten & Räume & Gerät von AM7-Film und -VFX

Die „Betriebsanweisung Dreharbeiten & Räume & Gerät von AM7-Film“ ist eine Sammlung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen die Relevanz für die Dreharbeiten der Studioproduktionen Film, VFX und all jene haben, die in den Räumlichkeiten der Abteilung AM7-Film arbeiten.

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1. Räume

Diese Betriebsanweisungen betreffen die Räumlichkeiten der Studioproduktion Film. Für die Räumlichkeiten der Studioproduktion VFX gibt es weitere dort geltende Betriebsanweisungen.
AM7-Film Räume: Kameralager U34, Filmschnitt U35/U36, Licht- und Requisitenlager sowie Werkstattecke U44c, Waschtisch (Moco) U44b, Filmstudio U45, Filmton U48, Hardcut 052 inkl. Hardcut Regie 053 und Gradingsuite U51b.
Sollten Arbeiten in anderen Räumlichkeiten stattfinden müssen, so muss dies vorab mit den Angestellten der eigenen Studioproduktion abgesprochen werden. Es gelten dann die Betriebsanweisungen der dortigen Studioproduktion, bzw. es muss eine Einweisung in die dortigen Räumlichkeiten mit dem jeweiligen technischen Angestellten vorgenommen werden. Studentische Arbeitsgruppen müssen für die Räume des Filmstudiobereiches einen Raumverantwortlichen bestimmen, der in einer Liste eingetragen wird, die im Studiobereich hinterlegt sein muss.

  • Der Aufenthalt nach 18 Uhr oder an Wochenenden und Feiertags in den Räumen der Studiotechnik Film ist nur erlaubt wenn mindestens zwei Personen anwesend sind.
  • Essen und offene Getränke sind an allen Arbeitsplätzen an denen sich Technik befindet verboten. Ausnahme: Leeres Filmstudio U45.
  • Es dürfen nur Tätigkeiten ausgeführt werden für die eine entsprechende Einweisung erfolgt ist.
  • Weisen die Räumlichkeiten aufgrund von Aufbauten, Lichtverhältnissen etc. Gefahrenpotentiale für nicht eingewiesene Personen auf, so ist das Betreten durch diese Personen nur nach Absprache mit dem Raumverantwortlichen zulässig. Dem Flucht- und Rettungsplan im Flur UG gegenüber dem Raum U36 (Filmschnitt) können Informationen zu Rettungswegen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandfällen entnommen werden.
  • Rettungswege sind als solche gekennzeichnet und müssen unbedingt von sperrigen Gegenständen und Kabeln freigehalten werden! Grüne Leuchttafeln über den Türen weisen direkt den Weg zu den vorhandenen Fluchtmöglichkeiten. Die Türen sind durch einfaches Betätigen der Klinke bzw. durch zusätzliches Drehen des grünen Fluchtknaufs zu öffnen. Der grün gekennzeichnete Fluchtweg im Filmstudio muss stets vollständig frei gehalten werden.
  • Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Verbandskästen oder Feuerlöscher dürfen nicht durch Stative, Kulissen oder Wagen versperrt werden.

Fluchtweg im Filmstudio Denken Sie bei einem Notruf an die 6 W‘s:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Personen sind beteiligt?
  • Welche Art von Verletzungen liegen vor?
  • Warten auf Rückfragen.

Im Falle einer Verletzung oder eines Unfalles sind unverzüglich die technischen Angestellten und Betreuer zu verständigen:

Simon HermentinTel. 0711 / 8923-2296
Michael KirschenlohrTel. 0711 / 8923-2883
Peter RuhrmannTel. 0711 / 8923-2239
Prof. GrandinettiTel. 0711 / 8923-2296
Prof. SchmidTel. 0711 / 8923-2217
Prof. MichalskiTel. 0711 / 8923-2723

Erste-Hilfe-Einrichtungen

Die Verbandskästen befinden sich in der Video-Teeküche, im Lichtlager U44c und im Erste-Hilfe-Raum U50 neben dem Ausgang zum Anlieferhof („rote Tür“!).
Ersthelfer im Haus können über die 0711/8923-1970 erreicht werden. Bei schweren Unfällen ist sofort der Not- und Rettungsdienst zu rufen: 112 Erste Hilfe Maßnahmen

Feuerlöscher

Feuerlöscher befinden sich im Filmstudio U45 und im Treppenhaus gegenüber dem Haupteingang des Filmstudios.
Im Notfall wählen Sie bitte ohne Umwege den Notruf 112. Feuerlöscher

Technische Einweisungen

In allen Bereichen der Filmstudiotechnik muss eine separate Einweisung in die vorhandene Technik erfolgen, insbesondere gilt dies für die Kamera- und Lichttechnik, Hubarbeitsbühne und Kamerabühne/Dolly.
Aufbauten und Produktionen im Filmstudio U45 sind nur in Absprache mit den technischen Angestellten zulässig. Jede Nutzung des Filmstudios muss mit dem technischen/akademischen Personal abgesprochen und genehmigt werden. Die Arbeitszeiten in den Studios müssen innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der HdM liegen.
Ausnahmen müssen mit den Betreuern und der Hochschulleitung/Verwaltung abgestimmt werden.
Technische Einbauten haben nur in Anwesenheit des Studiopersonals zu erfolgen!

2. Mechanische Gefährdungen

Arbeiten in der Höhe

Bei Gerüstarbeiten in Studioräumen oder bei Benutzung der Hubarbeitsbühne in entsprechenden Höhen müssen zur Vermeidung von Kopfverletzungen durch Anstoßen an Hindernissen Schutzhelme getragen werden. Bei allen Arbeiten, bei denen Handverletzungen möglich sind, müssen Schutzhandschuhe verwendet werden. Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen darf Werkzeug nicht in der Kleidung transportiert werden.

Nutzung Hubarbeitsbühne

Die TKD-Hubarbeitsbühne darf nur von technischen Mitarbeitern und Studierenden bedient werden, die eine ausführliche und qualifizierte Einweisung bekommen haben. Allen anderen ist der Aufenthalt auf der Arbeitsbühne untersagt. Auf folgende Punkte muss insbesondere geachtet werden:

  • Die Arbeitsbühne darf nur zu Montage- und Installationsarbeiten verwendet werden
  • Sie muss auf tragfähigem und waagrechtem Untergrund stehen und darf nur Innen eingesetzt werden
  • Auf der Arbeitsbühne dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten
  • Arbeiten mehrere Personen an der Arbeitsbühne zusammen, ist ein Verantwortlicher zu bestimmen
  • Die Arbeitsbühne darf nur über den dafür bestimmten Zugang bestiegen oder verlassen werden
  • Der Fahrer muss die Fahrbahn bzw. den Raum überblicken können, ansonsten Fahrbereich sichern
  • Die Arbeitsbühne muss nach dem Abstellen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden

Bei laufenden Produktionen in den Studios muss an der Arbeitsbühne eine Liste sichtbar angebracht sein mit den Namen der Studierenden, die zur Arbeit mit diesem Gerät befugt sind. Ebenso muss für die Arbeitsbühne eine Betriebsanweisung direkt am Gerät hinterlegt sein.

hängende Beleuchtung - Lasten über Personen

Die in den Produktionsstudios verwendeten Scheinwerfer werden an Leuchtenhängern nach DIN 15560 (Hülse und Zapfen) befestigt und müssen zusätzlich mit einem für das entsprechende Gewicht zugelassenen Drahtseil (Safety) gesichert werden.
Bewegliche oder einsteckbare Geräteteile, z.B. Scheinwerfertore, müssen durch Drahtschlaufen gesichert sein.
Das Auf-, Ab- und Umhängen der Scheinwerfer darf nur von den jeweils unterwiesenen Studierenden und nur bei Anwesenheit des Studiopersonals vorgenommen werden!
Eine Liste der eingewiesenen Studierenden ist im Studiobereich hinterlegt. Ein Aufenthalt unter den Lasten während des Hängens ist untersagt!
Bei allen Arbeiten, bei denen Handverletzungen möglich sind und bei der Arbeit mit heißen Scheinwerfern, müssen Schutzhandschuhe verwendet werden.
Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsanlagen müssen durch 2 voneinander unabhängige Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert werden. Neben der eigentlichen Hängebefestigung müssen in der Höhe befestigte Scheinwerfer, Projektoren, Beamer, Lautsprecher, Monitore, Leinwände etc. mit Stahlseil/Stahlkette mittels Sicherheitskarabinerhakens zusätzlich gesichert sein.
Naturfaserseile sowie Ketten aus Kunststoff oder Leichtmaterial dürfen nicht verwendet werden!

stehende Beleuchtung - Lasten auf Stativen

Stative müssen unter Aufsicht von unterwiesenen Personen betrieben werden. Die wechselnden örtlichen Gegebenheiten müssen sicherheitstechnisch berücksichtigt werden. Die Aufstellung ist nur auf tragfähigen und ebenen Flächen zulässig. Gegebenenfalls ist ein geeigneter Unterbau, z.B. durch einen Ausgleichsfuß, zu schaffen.
Auf unbefestigten Flächen sind Maßnahmen gegen das Einsinken zu treffen.
Die Feststellschrauben der Auszüge dürfen nur gelockert werden, wenn der Auszug manuell gegen unbeabsichtigtes herunterrutschen gesichert ist!
Beim Verwenden von Stativen unter Einfluss von Horizontalkräften, beispielsweise durch Wind, kann die Standsicherheit beeinträchtigt werden. Es sind deshalb zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch Verwendung von Bühnengewichten oder Sandsäcken und gegebenenfalls Abspannseilen zu treffen.
Als Faustregel gilt: Pro Stativauszug in die Höhe – ein Sandsack zusätzliches Gewicht auf die Stativbasis.
Beim Zusammenklappen von Stativen besteht Klemm- und Quetschgefahr!
Gegen eventuelles Herabfallen müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ortveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen auch durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.

Bühnen-/ Kulissenaufbauten

Alle Bühnenaufbauten müssen so abgespannt oder verankert werden, dass sie weder fortbewegt noch umgestürzt werden können. Für geeignete Absperrungen ist zu sorgen. Die Befestigungen und die Sicherungen müssen unabhängig voneinander der vollen Belastung standhalten.
Geräte und Stative auf Podesten oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind gegen Zusammenklappen, Wegrollen oder Abrutschen zu sichern. Fußleisten und Brüstungen allein genügen nicht, wenn sich in der möglichen Fallrichtung Menschen aufhalten. Sind Spiel- und Szenenflächen höher als 1m, sind Geländer oder Auffangvorrichtungen vorzusehen. Sind Absturzkanten nicht erkennbar, muss durch Warnzeichen auf eine Absturzgefahr hingewiesen werden.
Die Statik von Holzbauten als Basis für Filmkulissen ist mit dem Studiopersonal abzustimmen und gegebenenfalls durch externe Sachverständige zu berechnen.
Um das Verletzungsrisiko zu minimieren sollten Holzbauten beidseitig mit gehobeltem Holz hergestellt werden. Das Herausstehen von spitzen Teilen (Holzsplitter, Schrauben, Nägel) ist zu vermeiden.
Kulissen dürfen nur so gestellt werden, dass ausreichend Flucht- und Arbeitswege in den Studios bestehen bleiben.

Scheren-/ Steckfußpodeste

Die Schnakenberg Bühnenpodeste (Scherenpodeste Nivoflex-Stabilo / Steckfußpodeste Nivoflex-Multi) sind bis max. 750kg/qm belastbar (statische Belastung!). Bei der Höhenverstellung der Scherenpodeste mittels Bowdenzug muss auf beiden Seiten die Fangvorrichtung hörbar einrasten. Bei 40cm Podesthöhe müssen bei den Scherenpodesten zudem alle 4 Ecken mit den abklappbaren Metalllaschen stabilisiert werden.
Bei den Multi-Podesten werden die Steckfüße im Schnellverschluss kräftig arretiert. Es ist unbedingt auf kippsicheren Stand zu achten.
Mehrere Podeste müssen immer mit den dafür vorgesehenen Klemmverbindern verschraubt werden. Die Nutzung der Podeste ist mit den technischen Angestellten abzustimmen.
Disponiert werden die Podeste über Steffen Mühlhöfer, Tel. 0711 / 8923-2233

Kamerabühne/Dolly

Den Dolly mit elektromechanischer Hubsäule und Zubehör dürfen nur Studierende bedienen, die eine ausführliche und qualifizierte Einweisung erhalten haben. Studierende ohne technische Einweisung haben keinen Zugriff auf das Produktionsmittel Dolly.
Ebenso muss für den Dolly eine Betriebsanweisung direkt am Gerät hinterlegt sein.
Das Grundgerät muss alle zwei Jahre durch den Hersteller (Firma Panther) geprüft werden.
Werden Schienen am Set verlegt so ist auf ausreichenden, sicheren, der Belastung entsprechenden Unterbau zu achten. Sollte nicht ausreichend viel Unterbaumaterial vorhanden sein (Bühnenkisten, Keile, Packholz) kann die Schiene nicht gelegt werden. Dollyschienen werden stets „im Wasser“, also nivelliert und waagerecht verlegt.
Eine Schiene mit Gefälle zu verlegen ist nicht zulässig.
Wird der Dolly bewegt, ist seitens des Operators darauf zu achten dass ein gewisser Sicherheitsabstand zu Dritten hergestellt ist.
Die Verwendung des Dolly mit dem Zubehör Super-Jib I ist nur zulässig wenn Studiopersonal anwesend ist und den Unterbau freigegeben hat.
Geschult für den Umgang und die Unterweisung mit dem Dolly „Super Panther III“ sind:

Simon HermentinTel. 0711 / 8923-2296
Michael KirschenlohrTel. 0711 / 8923-2883

3. Elektrische Gefährdungen

Elektrofachkraft

Installierte elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Kabel - mobile Stromnetze

Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. Zur Vermeidung von Stolperstellen müssen Kabel stets flach und ohne Schlingen auf dem Boden verlegt werden. Bei öffentlichem Publikumsverkehr müssen am Boden verlegte Kabel durch Gummimatten oder Kabelbrücken gesichert werden. Das Verlegen von Kabeln im Bereich von Fluchtwegen oder sicherheitstechnisch relevanten Einrichtungen (z.B. Feuerlöscher) ist nicht zulässig. Ausreichend Sicherheitsabstand zu Heizungsrohren und Heißwasserleitungen ist einzuhalten. Kabeltrommeln sind zur Vermeidung von Überhitzung vor Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben des Herstellers entsprechend der entnommenen Last abzuwickeln.
Werden Kabel nach oben geführt (beispielsweise zu Scheinwerfern auf Stativen), sind die Kabel senkrecht zu hängen und oben mit einer Zugentlastung zu versehen. Am Boden muss in der Nähe des Stativfußes eine ausreichende Reservelänge vorhanden sein. Kabel an scharfen Kanten gegen Knicken schützen (z.B. durch Unterlegen von Gummimatten).
Kabeltrommeln, Verteiler sowie alle Steckverbindungen sind vor Feuchtigkeit zu schützen.
Beschädigte Geräte- und Verlängerungskabel dürfen nicht benutzt werden! Fragwürdiges oder sichtbar defektes Equipment ist eindeutig zu markieren und den technischen Angestellten zu übergeben.
Installationen, Kabel oder Geräte dürfen nur von Elektrofachkräften über die Hochschule errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Stromanschlüsse

Mit 16A abgesicherte 230V Stromkreise dürfen mit maximal 3600W belastet werden, wo- bei auch darauf zu achten ist, dass die zugehörige Phase des Drehstromanschlusses nicht überbelastet wird. Dazu sind vor dem Anschließen Informationen über die Verteilung der Phasen auf die Sicherungskreise im Schaltschrank einzuholen. Es gibt Drehstromanschlüsse mit je drei Phasen mit 16A, 32A oder 63A (entsprechend unterschiedliche CEE-Stecker). Entsprechend können auch die einzelnen Phasen belastet werden (mehrere 16A Sicherungskreise auf einer Phase). Die einzelnen Phasen der Drehstromleitungen sind gleichmäßig zu belasten.

4. Brandgefährdung

Bei stark staubenden Arbeiten und dem Einsatz von Nebelmaschinen, Hazern und Dustern gilt: Die meisten Brandmeldeanlagen, so auch die der HdM, sind mit optischen Rauchmeldern ausgestattet. Diese schlagen auch bei oben genannten Situationen an. An der HdM hat dies zur Folge, dass sofort die Feuerwehr alarmiert wird und mit mindestens einer Löschgruppe ausrückt. Ein solcher Fehlalarm ist kostenpflichtig und wird der verursachenden Gruppe in Rechnung gestellt.
Sollte der Einsatz von Nebelmaschinen, Hazern und/oder Dustern erforderlich sein ist dies frühzeitig mit den technischen Angestellten abzuklären.

Abstand

Zwischen Wärme abgebenden Geräten (Scheinwerfer, Bildwerfer) und Dekorationselementen, Vorhängen und Deckenbehängen muss der Sicherheitsabstand so gewählt werden, dass Strahlungswärme oder Wärmestau keinen Brand verursachen können. Alle Dekorationsteile müssen mindestens schwer entflammbar sein (DIN 4102). Dies gilt nicht für Ausstattungsgegenstände wie Möbel oder Leuchten.

Rauchverbot

Zur Vermeidung von Brandgefahren herrscht an allen Produktionsstätten der HdM Rauchverbot. Das Rauchverbot darf nur aufgehoben werden, wenn dies szenisch bedingt ist und besondere Brandschutzmaßnahmen getroffen sind. Bitte diesbezüglich mit der Haustechnik abklären.

Pyrotechnik

Der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Brandsätzen in den Produktionsstudios ist untersagt.

offene Flamme

Unter Absprache mit Haustechnik und technischen Angestellten ist es unter Auflagen möglich mit offenen Flammen zu drehen (z.B. Kerzenlicht, Gasfackeln, etc.). In einem solchen Fall muss eine Person als Brandwache abgestellt werden, die speziell unterwiesen und qualifiziert wird. Zudem dürfen Dekorationsgegenstände und Ausstattung in der Nähe der Flammen nicht brennbar sein.

Kulissen und Holzbauten

Für Holzbauten ist gehobeltes Holz zu verwenden. Offenliegende Holzteile sind mit Flammschutzmittel zu behandeln.

Feuerlöscher

5. Gefährdung durch Gefahrstoffe

Nutzung von Gefahrstoffen

Es ist untersagt, ohne Rücksprache mit dem jeweils verantwortlichen technischen Angestellten Stoffe zu verwenden, die explosionsgefährlich, leicht entzündlich, giftig, ätzend oder reizend sind. Die Anwendung dieser Stoffe erfordert eine gesonderte sicherheitstechnische Einweisung.
Bei Einsatz von Nebelmaschinen dürfen nur Nebel-Fluids eingesetzt werden, die keine schädlichen Inhaltsstoffe aufweisen und für das entsprechende Nebelgerät geeignet sind.

6. Physische Belastung

Kommunikation und Gefährdung Anderer

Sicherheitsgerechtes Arbeiten einzelner Personen oder einer Arbeitsgruppe schließt die Gefährdung benachbarter Personen nicht aus. Deshalb bietet nur eine rechtzeitige Abstimmung aller Beteiligten untereinander Gewähr dafür, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden werden. Unabhängig von Verpflichtungen des eigenen Gewerks muss deshalb gelten:

  • Kontakt mit anderen am Set befindlichen Personen und Gewerken herstellen
  • Absprachen treffen & eventuelle Umbauten koordinieren
  • Rücksicht nehmen
  • Augen offen halten für potentiell gefährliche Situationen
  • getroffene Vereinbarungen einhalten

Zuständig für diese Abstimmung ist die Set-Aufnahmeleitung oder auch der 1.Regieassistent beziehungsweise der Raumverantwortliche.
Jedes einzelne Crewmitglied ist dafür verantwortlich sich gemäß der Regeln zu verhalten und Andere auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen.
Gute Kommunikation und klare Ansagen sind hier der Schlüssel zu sicherem, stressfreiem Arbeiten.

Heben und Bewegen

Aus BG ETEM "Heben und Tragen"Bei allen Arbeiten ist auf ein ergonomisch günstiges Heben und Tragen von Lasten zu achten. Personen mit Rücken- oder Haltungsschäden dürfen solche physisch belastenden Arbeiten nicht ausführen.
Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden gilt:

  • Heben möglichst vermeiden: „Schieben statt Tragen“
  • Richtige Haltung beim Heben: in die Knie gehen, Oberkörper aufrecht halten
  • Schwere Gegenstände mit mehreren Personen tragen
  • Hebehilfen einsetzen
  • Transportmittel einsetzen (Hubwagen, Plattformwagen, Bühnenroller)
  • Arbeitswege freihalten

Dunkelheit

In abgedunkelten Räumen ist für eine sichere Orientierung zu sorgen (beispielsweise durch selbstleuchtende Schilder). Stolperfallen (Kabel, Stative, sonstiges Equipment) sind in der Dunkelheit kenntlich zu machen (Hilfsbeleuchtung). Die Arbeit in einem abgedunkelten Studio kann sehr ermüdend sein. Durch regelmäßige Pausen an der frischen Luft und im Tageslicht kann schwindende Konzentrationsfähigkeit vorgebeugt werden.

Arbeitszeiten

Physische Belastungen sind auch einzudämmen, indem man die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes exakt befolgt. Vor allem:

  • § 3 maximale Arbeitszeit 8 Std., bei Ausnahmen 10 Std.
  • § 4 Einhaltung der Ruhepausen
  • § 5 Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen.

Diese Arbeitszeitregeln sind auch für alle Drehpläne und Tages-Dispositionen verbindlich und werden von den Betreuern auf Einhaltung überprüft. Im Falle von unzulässiger Arbeitszeitüberschreitung greift kein Versicherungsschutz!

7. Rigging

Traversensystem im Filmstudio

Die Nutzung des höhenverfahrbaren Traversensystems im Filmstudio unterliegt einer speziellen Einweisung und ist nur unter Anwesenheit des Studiopersonals zulässig.
Fährt die Traverse so ist der unmittelbar unter ihr liegende Bereich von Personen zu verlassen. Ein Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Auf eventuell unter der Traverse befindliche Gerätschaften und Hindernisse ist besonders Acht zu geben.
Die Belastungstabelle für das Anschlagen am Traversensystem ist über die technischen Angestellten abzufragen und in den Studiounterlagen einzusehen.

zusätzliche Einbauten

Das Einbringen von zusätzlichen Traversen vom Boden gestellt oder von der Decke gehangen erfordert die Rücksprache mit den technischen Angestellten und darf nur von sachkundigen, qualifizierten Personen durchgeführt werden. Eine Belastungstabelle ist hierfür dann zur weiteren Nutzung zu erstellen und zu übergeben.

dynamische Lasten

Zunächst sind keine Hängepunkte für dynamische Lasten vorgesehen. Gegebenfalls vorhandene Hängepunkte für höhere dynamische Lasten müssen im Einzelfall für die konkrete Anwendung (zum Beispiel Fallsicherung für Stuntman) baustatisch geprüft werden. Die geplante Nutzung sollte mit ausreichend Vorlauf dem Studiopersonal mitgeteilt werden damit weitere Schritte zur Prüfung veranlasst werden können.

8. Lichtschienensystem der HdM-Studios Film/TV

Kennzeichnung

Die Laufschienen mit dem Helm-Profil Nr. 300 dienen zur ortsveränderlichen Befestigung der in den Produktionsstudios Film und TV der Hochschule der Medien befindlichen Hängesysteme.

HerstellerWoelm-GmbH
Baujahr1996
Geräte-TypHelm-Hängebahnsystem; Helm-Profil Nr. 300
Eigengewicht in kg2.52 kg/m
Tragfähigkeit in kgmaximale Einzellast zwischen zwei Schienenbefestigungen: 35kg (siehe Belastungstabelle)

Belastungstabelle

Das Gesamtgewicht, bestehend aus Laufwagen, Hängesystemen und Scheinwerfer oder sonstigen Lasten zwischen zwei Befestigungspunkten der Helmschienen darf die zulässige Gesamtlast von 35 kg nicht überschreiten! Dies gilt für beide Belastungsfälle gemäß Tabelle. Helm-Hängebahnsystem mit Profil #300

Übersichtstabelle für Gesamtlasten

Gesamtlasten Lichtschienensystem

9. Sicherheit bei Dreharbeiten außerhalb der HdM-Studios

Generelle Bestimmungen

Die Arbeit am Set erfordert von allen Beteiligten verantwortungsvolles und konzentriertes Arbeiten.
On-Location oder an Außenmotiven trifft man oft auf weniger gut ausgebaute Infrastruktur für Dreharbeiten. Vor einem solchen Dreh muss also eine Begehung stattfinden in der alle produktionsrelevanten Dinge geklärt oder ausgeräumt werden können.
Inhalt einer solchen Begehung oder auch Motivbesichtigung ist demnach auch die Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Sie ist Teil der Ausarbeitung des an der HdM verbindlichen Produktionshandbuchs (PHB).
Einen Drehort zu begutachten und einschätzen zu können erfordert mitunter einige Erfahrung. Studentische Produktionen sind angehalten bei ihren Betreuern und den technischen Mitarbeitern Rat einzuholen.
Aus der gemeinsamen Begehung und der Gefährdungsanalyse folgt dann in der Regel ein Maßnahmenkatalog wie der Drehort oder die Location zu handhaben ist um eine sichere Produktion zu gewährleisten.
Es dürfen nur Tätigkeiten ausgeübt werden für die eine entsprechende Einweisung erfolgt ist.

Besondere Aufbauten

Die HdM verfügt über mehrere große Klapprahmen die in der Beleuchtungstechnik üblicherweise zur Lichtkontrolle eingesetzt werden.

  • Butterfly 8×8‘
  • Butterfly 12×12‘
  • div. starre Beleuchtungsrahmen mit Folienbespannung

Beim Einsatz dieser Rahmen ist unbedingt zu berücksichtigen dass bei einem Außendreh mitunter eine erhöhte Windlast anliegt. Die Butterfly-Rahmen sind dementsprechend mit geeignetem Stativ und Sandsäcken zu sichern und zusätzlich unbedingt großzügig (pro Stativ 3 Seile) abzuspannen. Das gilt auch für vermeintlich windstille Situationen. Wenn eine Böe aufkommt ist es zu spät – die Segelwirkung dieser Teile ist enorm!

Mobiles Equipment über Personen

Einbauten am Außenmotiv beinhalten möglicherweise das Anschlagen von Beleuchtung oder Equipment zur Lichtkontrolle über Personen, ohne dass dafür ein Studio-Hängesystem vorhanden wäre.
Bei diesen Installationen ist besondere Vorsicht ratsam, da es keine gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen gibt, wie diese Einbauten zu machen sind. Im Falle eines Unfalls gibt es also keine Bestimmungen auf deren Einhaltung man sich im Haftungsfall stützen könnte.
Ob und wie man trotzdem sicher einbauen kann obliegt dem eigenen Erfahrungs- und dem gesunden Menschenverstand. Im Zweifel ist die Meinung des Betreuers oder der technischen Angestellten einzuholen.

Ladungstransport

Hierzu bitte den Abschnitt Transport lesen.

banweisungdreh/banweisungdreh.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/08 15:05 von kirschenlohr