Bei der Arbeit als Maske/ Make-Up Artist gibt es einige Dinge, insbesondere aus hygienischer Hinsicht, die es zu beachten gilt:
Abfragen ob SchauspielerIn Allergien oder Unverträglichkeiten hat.
Beschriftung mit Datum wann Make-Up geöffnet wurde. Make-Up das das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat bitte entsorgen.
Desinfektion mit dem entsprechenden Material von Bürsten, Pinseln und Puder.
Pudrer ist zu desinfizieren mit dem entsprechenden Make-Up Desinfektionsmittel.
Kein direkter Kontakt von nicht pudrigem Make-Up mit Haut. Make-Up-Material statt dessen entnehmen, auf (Leer-)Palette auftragen und von dort auf die Haut übertragen. Paletten, Pinseln und Spachteln sind entsprechend zu reinigen wenn man unterschiedliche SchauspielerInnen bearbeitet.
Sollte ein unmittelbarer Kontakt zur Haut/Schleimhaut nicht vermieden werden können ist dieses Make-Up für den entsprechenden Schauspieler zu personalisiern. Das heißt das Make-Up wird beschriftet und nach Drehende entsorgt.
Diese Regeln gelten auch, aber besonders streng für Arbeiten in unmittelbarer Schleimhautnähe wie Mund und Augen.