ENTWURF!
Drohnen müssen nach der EU-Drohnenverordnung mit einer Betreiber-ID gekennzeichnet sein. Die Drohnen der HdM sind mit einer entsprechenden ID gekennzeichnet. Die HdM als Betreiberin ist verantwortlich, dass nur fachlich geeignetes Personal die Drohnen fliegt. Daher muss jeder Drohneneinsatz genehmigt werden.
Drohnenpiloten müssen gegen Drohnenschäden haftpflichtversichert sein. Für dienstliche Flüge mit HdM-eigenen Drohnen greift der Selbstversicherungsgrundsatz des Landes und die Einsätze sind damit entsprechend abgesichert.